ETN-Code: JURA105
Titel der Veranstaltung: Die Werte des Art 2 EUV und deren Durchsetzung im Verfahren nach Art 7 EUV
Untertitel:
Art der Lehrveranstaltung: Vorlesung
Kreditpunkte: 3
Semester: SoSe 2018/19
Turnus: gemäß Curricula
Semesterwochenstunden: 2
Kursverantwortliche/r: Anderheiden Michael [1201200226]
Dozent/in: BALTHASAR Alexander [1201600162]
Organisationseinheit: Lehrstuhl für Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen
Ziele und Inhalt des Kurses: Seit dem Vertrag von Lissabon kennt die EU einen sie selbst ebenso wie sämtliche ihre Mitgliedsstaaten bindenden, umfänglichen Wertekatalog (Art 2 Satz 1 EUV, eingebettet überdies in Merkmale einer "Gesellschaft" [im Singular!], wie sie im zweiten Satz des Art 2 EUV umschrieben werden). Diese Werte wiederum wurzeln, nach dem zweiten Erwägungsgrund der Präambel des EUV, im "kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas". Wie die in Art 7 EUV geregelten Verfahren (und ebenso das mittlerweile von der Kommission hinsichtlich eines dieser Werte überdies geschaffene "Vorverfahren": der "Rechtsstaatsmechanismus", siehe Mitteilung der Kommission COM (2014) 158 final) zeigen, handelt es sich bei Art 2 EUV keineswegs um bloße "Verfassungslyrik", sondern um sanktionsbewehrtes Recht. Gerade auch angesichts des Umstandes, dass jüngst bereits ein derartiger verfahrenseinleitender "Vorschlag" seitens des Europäischen Parlaments tatsächlich (wenngleich in seiner formellen Zulässigkeit betritten) erstattet wurde, erscheint es an der Zeit, sich sowohl hinsichtlich des vom EUV verbindlich vorgegebenen (insoweit daher nicht einfach mehr von der - juristischen oder politologischen - Wissenschaft frei bestimmbaren!) Gehalts dieser Werte wie über die zu dieser Bestimmung des Inhalts gebotene Methode wie schließlich auch über die Implikationen der genannten Verfahren Gedanken zu machen.
Thema der einzelnen Lehreinheiten:
Empfohlene Literatur (für die Gesamtveranstaltung):
Empfohlene Einstiegsliteratur: die entsprechenden Glossen in den aktuellen Kommentaren zum EUV zum zweiten Erwägungsgrund der Präambel, zu Art 2 und zu Art 7.
Sprache der Lehrveranstaltung: Deutsch (ger)
Notenskala: Prüfung (fünfstufig)
Form und Umfang der Leistungskontrolle:
Prüfungsanmeldung: über das elektronische Studienverwaltungssystem
Anmerkungen:
Vorbesprechung am 19. Februar 2019, 12.45-13.45 im Hörsaal 4