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DSFR300

ETN-Code: DSFR300

Titel der Veranstaltung: Menschenrechte in Europa

Untertitel:

Art der Lehrveranstaltung: Seminar

Kreditpunkte: 6

Semester: WiSe 2024/25

Turnus: gemäß Curricula

Semesterwochenstunden: 2

Kursverantwortliche/r: Küpper Herbert [1201200033]

Dozent/in: Küpper Herbert [1201200033]

Organisationseinheit: Lehrstuhl für Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen

Ziele und Inhalt des Kurses: Viele europäische Staaten ebenso wie die Europäische Union verstehen sich selbst als „Hort der Menschen- rechte“. Auch in ihrer Außenpolitik fordern die EU und zahlreiche europäische Staaten immer wieder die Einhaltung von Menschenrechten ein. Wie aber steht es tatsächlich um die Lage der Menschenrechte in Eu- ropa? Unter Europa soll hier der Kontinent Europa verstanden werden, der als solcher größer ist als die EU und auch größer als die zum „Westen“ zählenden europäischen Staaten. Mit Ausnahme von Belarus, Kasachstan, Kosovo und dem Vatikan haben alle Staaten, deren Territorium ganz oder teilweise in Europa liegt, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet und sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unterworfen. Russland ist 2022 aus dem Europarat ausgetreten, womit auch die EMRK nicht mehr für Russland gilt; Grund für den russischen Austritt war allerdings nicht primär das Menschenrechtsregime der EMRK. Somit kann die EMRK als gemeinsame Grundrechtsüberzeugung fast aller europäischer Staaten gelten. Zugleich ist die Rechtspre- chung des EGMR ein guter und über Ländergrenzen hinweg vergleichbarer Spiegel der tatsächlichen Lage der Menschenrechte in den einzelnen Unterzeichnerstaaten. Sowohl verurteilende als auch die Beschwerde als unbegründet abweisende Entscheidungen des Straßburger Gerichts lassen Rückschlüsse auf die Menschen- rechtslage zu, wobei verurteilende Entscheidungen meist aussagekräftiger sind als „Freisprüche“.

Thema der einzelnen Lehreinheiten:

Gegenstand des Seminars ist die Erschließung der tatsächlichen Menschenrechtslage anhand der Entscheidungen des EGMR. Die Teilnehmenden sollen in ihren Seminararbeiten diese Lage anhand entweder eines konkreten Grundrechts oder eines konkreten Staats aufarbeiten.

Seminararbeiten zu einem konkreten Grundrecht (z.B. Meinungsfreiheit, Privatsphäre, Religionsfreiheit, Ausweisungsschutz, Eigentum usw.) arbeiten die diesbezüglichen Entscheidungen zu vier oder fünf Konventionsstaaten auf. Idealerweise werden die Beispielstaaten aus verschiedenen Regionen und – je nach Grundrecht – aus verschiedenen politischen oder Rechtskulturen ausgewählt.

Seminararbeiten zu einem konkreten Staat ermitteln zunächst, zu welchen Grundrechten die meisten Beschwerden gegen den jeweiligen Staat eingereicht werden und /oder dieser am häufigsten verurteilt wird. Dann stellen sie die Menschenrechtslage anhand von vier oder fünf besonders häufig beschwerdehängigen und / oder verurteilten Grundrechten dar. Auch solche Grundrechte, die zwar selten vor den EGMR gebracht werden, zu denen aber verurteilende Entscheidungen auf gravierende strukturelle Menschenrechtsmängel in dem Staat hinweisen, können behandelt werden. Wenn es landesspezifische Probleme bei der innerstaatlichen Umsetzung der EGMR-Urteile gibt, sollen auch diese Probleme in der Seminararbeit angesprochen werden.

Die Besprechung und Verteilung der einzelnen Themen erfolgen in der ersten Stunde.

Vorschläge für die Themen von Seminararbeiten

1. Seminararbeiten zu einem konkreten Grundrecht

Die Lage des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK – mit Ausnahme der überlangen Prozessdauer) in Europa

Die Lage des Rechts auf Privatsphäre (Art. 8 EMRK) in Europa

Die Lage der Religionsfreiheit (Art. 9 EMRK) in Europa

Die Lage der Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) in Europa
Die Lage des Eigentumsgrundrechts (Art. 1 ZP Nr. 1 zur EMRK) in Europa
Die Lage des Ausweisungsverbots (Art. 3-4 ZP Nr. 4, Art. 1 ZP Nr. 7 zur EMRK) in Europa

2. Seminararbeiten zu einem konkreten Konventionsstaat

Die Menschenrechtslage in Deutschland im Spiegel der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Die Menschenrechtslage in Ungarn im Spiegel der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (einschließlich der Weigerung von Parlament und Regierung, bestimmte Urteile umzusetzen)

Die Menschenrechtslage in Österreich im Spiegel der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Empfohlene Literatur (für die Gesamtveranstaltung):

Wird in der Einführungsveranstaltung mitgeteilt.

Bitte alle zum Kurs hochgeladene Dokumente zu den Seminarterminen mitbringen.

Sprache der Lehrveranstaltung: Deutsch (ger)

Notenskala: Prüfung (fünfstufig)

Form und Umfang der Leistungskontrolle:

Didaktisch überlegter Vortrag zu einem der Seminarthemen vor und für die Mitstudierenden, Mitdiskussion der
vorgestellten Referate, schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsanmeldung: über das elektronische Studienverwaltungssystem

Anmerkungen:

Erreichbarkeiten: herbert.kuepper@andrassyuni.hu